Infos zur Therapie
Was brauche ich?
Um Logopädie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen Verordnungsschein. Diesen bekommen Sie bei Ihrem Haus- oder Facharzt. Auf der Verordnung müssen Ihre Daten, Diagnose und Anzahl/Dauer der Therapieform angeführt sein.
z.B.: „Aphasie – 10x Logopädie á 60 Min.“
Wenn Sie einen Hausbesuch benötigen, muss dies zusätzlich auf der Verordnung vermerkt sein.
z.B.: „Dysphagie – 10x Logopädie á 60 Min. plus Hausbesuch“
Der ausgestellte Verordnungsschein muss anschließend von Ihrer zuständigen Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. (ausgenommen Verordnungen der ÖGK – hierfür ist derzeit keine Bewilligung nötig)
Kosten und Kostenrückerstattung
Als Wahltherapeutin verrechne ich die Therapie direkt mit Ihnen und stelle anschließend eine Honorarnoten aus. Sie können bar oder per Überweisung bezahlen.
Für die Kostenrückerstattung reichen Sie den originalen Verordnungsschein zusammen mit der Honorarnote bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein. Je nach Krankenkasse werden ca. 50-70% der Kosten refundiert.
Unsere erste Therapieeinheit
Bitte bringen Sie zur ersten Einheit Ihren Verordnungsschein, sowie Befunde, Berichte oder andere relevante Unterlagen mit.
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte so früh wie möglich – spätestens jedoch 24 Stunden vor Therapiebeginn ab.
Was brauche ich?
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z.B.: „Aphasie – 10x Logopädie á 60 Min.“
Wenn Sie einen Hausbesuch benötigen, muss dies zusätzlich auf der Verordnung vermerkt sein.
z.B.: „Dysphagie – 10x Logopädie á 60 Min. plus Hausbesuch“
Der ausgestellte Verordnungsschein muss anschließend von Ihrer zuständigen Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. (ausgenommen Verordnungen der ÖGK – hierfür ist derzeit keine Bewilligung nötig)
Kosten und Kostenrückerstattung
Als Wahltherapeutin verrechne ich die Therapie direkt mit Ihnen und stelle anschließend eine Honorarnoten aus. Sie können bar oder per Überweisung bezahlen.
Für die Kostenrückerstattung reichen Sie den originalen Verordnungsschein zusammen mit der Honorarnote bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein. Je nach Krankenkasse werden ca. 50-70% der Kosten refundiert.
Unsere erste Therapieeinheit
Bitte bringen Sie zur ersten Einheit Ihren Verordnungsschein, sowie Befunde, Berichte oder andere relevante Unterlagen mit.
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte so früh wie möglich – spätestens jedoch 24 Stunden vor Therapiebeginn ab.
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z.B.: „Dysphagie – 10x Logopädie á 60 Min. plus Hausbesuch“
Der ausgestellte Verordnungsschein muss anschließend von Ihrer zuständigen Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. (ausgenommen Verordnungen der ÖGK – hierfür ist derzeit keine Bewilligung nötig)
Kosten und Kostenrückerstattung
Als Wahltherapeutin verrechne ich die Therapie direkt mit Ihnen und stelle anschließend eine Honorarnoten aus. Sie können bar oder per Überweisung bezahlen.
Für die Kostenrückerstattung reichen Sie den originalen Verordnungsschein zusammen mit der Honorarnote bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein. Je nach Krankenkasse werden ca. 50-70% der Kosten refundiert.
Unsere erste Therapieeinheit
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Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte so früh wie möglich – spätestens jedoch 24 Stunden vor Therapiebeginn ab.